AGB

AGB «SWISS PREMIUM CATERING» Zenith Consulting GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemein Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Catering Firma Zenith Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (Gast/Kunden/Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen der Zenith Consulting GmbH und dem Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag ist geschlossen, sobald die Zenith Consulting, Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per Email, telefonisch oder persönlich geschehen.
Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2. Personenanzahl Die genaue Personenanzahl muss bis spätestens 14 Arbeitstage vor dem Anlass bekanntgegeben werden. Diese Personenanzahl gilt als Rechnungsbasis.
3. Verlängerung (1) Eine Verlängerung tritt ab 22.00 Uhr in Kraft. Es gelten für Mitarbeiter gesetzliche Lohnvorgaben.
4. Sorgfaltspflicht / Haftung Der Kunde hat Sorge zu tragen zu dem Gebäude und dem Inventar. Die Dekoration und die Anbringung muss mit der Geschäftsführung im Vorfeld besprochen werden.
Die Zenith Consulting GmbH lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
5. Preise und Zahlung (1) Bei Hochzeiten, Lieferungen und Anlässen ab 20 Personen stellen wir eine Akontorechnung. Die Kosten werden nach dem geschätzten Food & Beverage Umsatz zu 80 % in Rechnung gestellt. Die Zahlung wird bei einer definitiven Buchung fällig. (2) Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch die Zenith Consulting GmbH im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. (3) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zu bezahlen.
6. Rücktritt durch die Zenith Consulting GmbH Ferner ist die Zenith Consulting GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
Höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
Veranstaltungen, die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht werden
Begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Gäste oder das Ansehen der Zenith Consulting GmbH beeinträchtigen kann
Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist
Bei berechtigtem Rücktritt der Zenith Consulting GmbH erwächst dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung bleibt grundsätzlich geschuldet.
7. Annullationsbestimmungen Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Zenith Consulting GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Zenith Consulting GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Stornierung des Gastes bei der Zenith Consulting GmbH. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail Nachrichten.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann die Zenith Consulting GmbH folgende Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren bei Veranstaltungen: Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht der Zenith Consulting GmbH zuzurechnen sind und für welche die Zenith Consulting GmbH nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält die Zenith Consulting GmbH den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:
Absage der Veranstaltung 29 – 14 Tage vor dem Termin: 50 % gemäss Auftragsbestätigung
Absage der Veranstaltung 13 – 0 Tage vor dem Termin: 100 % gemäss Auftragsbestätigung
Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.
8. Gültigkeit Die Gültigkeit unserer Offerten für Hochzeiten und Anlässe ab 20 Personen beträgt 30 Tage, falls nicht anders vereinbart wurde.
9. Informationspflicht Der Veranstalter ist verpflichtet, die Zenith Consulting GmbH über den Charakter der Veranstaltung vollständig und wahrheitsgetreu zu informieren, inklusive der zu behandelnden Themen und der auftretenden RednerInnen. Es dürfen keine Veranstaltungen bewirtet werden, die gegen Anstand und Sitte verstossen, zur Gewalt aufrufen oder deren in irgendeiner Art und Weise diskriminierende Inhalte verbreitet werden.
10. Schlussbestimmung (1) Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihre naher kommende gültige Bestimmung. (2) Die Zenith Consulting GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht (1) Anwendbar ist ausschliesslich das Schweizer Recht. (2) Gerichtsstand ist Baden AG (CH).

Swiss Premium Catering excels in crafting unforgettable events with personalized menus featuring homemade delicacies, regional specialties, and international flavors. Our dedicated team ensures every detail is handled with precision and care, delivering outstanding hospitality and beautifully presented dishes to make your event seamless and memorable.

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